Zur Bearbeitung der Vorwürfe gegen Sie reichen Sie uns den Bußgeldbescheid und den ebenfalls an Sie adressierten Anhörungsbogen ein. Wichtig vor der Einreichung Ihrer Unterlagen ist es zu prüfen, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Wir können nur für Sie tätig werden, wenn eins der Kriterien zutrifft.
In nur 3 Schritten können Sie Ihre Unterlagen bei uns einreichen:
Ihre Anmeldedaten müssen mit den Daten auf dem Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid übereinstimmen, denn wir können nur für die amtlich beschuldigte Person tätig werden.
Weil Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen die Verfahrenskosten (Auslagen und Verwaltungsgebühren der Bußgeldbehörde), die neben dem Bußgeld zusätzlich in Höhe von 28,50 EUR erhoben werden, vollständig erstattet, auch wenn die Einstellung des Bußgeldverfahrens nicht erreicht werden kann.
Wir beauftragen Ihre Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der Verfahrenskosten an Sie.
Sollten sich in der Akte des Bußgeldverfahrens keine offensichtlichen Mängel oder Formfehler feststellen lassen, können wir die Sachlage im Einzelfall auch durch Sachverständige oder Gutachter prüfen lassen. Das erhöht die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung und die Kosten werden ebenfalls durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.
Dann ist es sicherlich in Ihrem Interesse, ein drohendes Fahrverbot, eine Probezeitverlängerung oder unerwünschte Punkte abzuwenden. Wir versuchen, nach Absprache mit Ihnen, einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen. Es ist möglich, die Finanzierung eines Vergleichs durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen zu lassen.
Dabei sind die vertraglichen Grundlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung zu beachten, die zudem immer vorrangig in Anspruch genommen werden muss.