Bußgeldbescheid hochladen,
wir erledigen den Rest.

Viktoriastraße 25, 59425 Unna

0 23 03 / 6 555 6

Ihre Daten müssen mit den Daten auf dem Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid übereinstimmen.

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Ihre Selbstbeteiligung zahlen wir.

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Einfach in 3 Schritten Unterlagen einreichen:


  1. Nutzen Sie das Formular.
  2. Sie erhalten von uns zur Bestätigung eine E-Mail. Eine Vollmacht befindet sich im Anhang.
  3. Schicken Sie uns diese unterschrieben per Mail zurück.

In nur 3 Schritten können Sie Ihre Unterlagen bei uns einreichen:


  1. Nutzen Sie das Formular, um Ihre Unterlagen hochzuladen.
  2. Zur Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail. Die anwaltliche Vollmacht befindet sich im Anhang.
  3. Schicken Sie uns bitte die unterschriebene Vollmacht per Mail zurück.


Ihre Anmeldedaten müssen mit den Daten auf dem Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid übereinstimmen, denn wir können nur für die amtlich beschuldigte Person tätig werden.


Zur Bearbeitung der Vorwürfe gegen Sie reichen Sie uns den Bußgeldbescheid und den ebenfalls an Sie adressierten Anhörungsbogen ein. Wichtig vor der Einreichung Ihrer Unterlagen ist es zu prüfen, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Sie haben noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, sondern nur den  Anhörungsbogen, der an Sie adressiert ist?
    oder
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der an Sie adressiert ist und beginnend mit dem Zustelldatum auf dem gelben Briefumschlag, läuft die 2-wöchige Einspruchsfrist noch?


Wir können nur für Sie tätig werden, wenn eins der Kriterien zutrifft.



Weil Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen die Verfahrenskosten (Auslagen und Verwaltungsgebühren der Bußgeldbehörde), die neben dem Bußgeld zusätzlich in Höhe von 28,50 EUR erhoben werden, vollständig erstattet, auch wenn die Einstellung des Bußgeldverfahrens nicht erreicht werden kann. 

Wir beauftragen Ihre Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der Verfahrenskosten an Sie.

Sollten sich in der Akte des Bußgeldverfahrens keine offensichtlichen Mängel oder Formfehler feststellen lassen, können wir die Sachlage im Einzelfall auch durch Sachverständige oder Gutachter prüfen lassen. Das erhöht die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung und die Kosten werden ebenfalls durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.

Dann ist es sicherlich in Ihrem Interesse, ein drohendes Fahrverbot, eine Probezeitverlängerung oder unerwünschte Punkte abzuwenden. Wir versuchen, nach Absprache mit Ihnen, einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen. Es ist möglich, die Finanzierung eines Vergleichs durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernehmen zu lassen. 


Dabei sind die vertraglichen Grundlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung zu beachten, die zudem immer vorrangig in Anspruch genommen werden muss.