Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Unterlagen einreichen
Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt. Vielleicht sollen Sie sich auch auf einem Anhörungsbogen zu dem Verkehrsverstoß äußern?
Dann melden Sie sich bitte bei uns. Alle Unterlagen, den Bußgeldbescheid, und den Anhörungsbogen reichen Sie bitte bei uns ein. Wir kontrollieren Ihre Unterlagen formal auf Vollständigkeit und prüfen die Kriterien zur Annahme Ihres Falles.
Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, wenn Ihre Unterlagen den Kriterien zur Annahme nicht entsprechen, z.B. bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Mobiltelefonverstoß.
Vorwurf prüfen
Die gegen Sie erhobenen Vorwürfe werden anhand Ihrer Akten geprüft. Durch diese vollumfängliche juristische Bewertung können wir die Erfolgsaussichten zur Einstellung des Verfahrens genau bemessen.
Folgende Einschätzungen sind möglich:
Wenn gute Aussichten bestehen, Ihr Verfahren einzustellen, werden wir Sie weiterhin vertreten und alle Kosten werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.
Verfahren einstellen
Sofern Erfolgsaussichten bestehen können wir das Verfahren einstellen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Wenn wir keine Aussicht auf Erfolg sehen, oder das Gericht der Einstellung nicht zustimmt, wird der Bußgeldbescheid wirksam!
Alle anfallenden Kosten werden aber durch uns oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.