Unterlagen einreichen

  • wenn ein Bußgeldbescheid vorliegt
  • wenn ein Anhörungsbogen vorliegt
  • wenn Sie sich äußern sollen


Vorwürfe prüfen

Wir überprüfen anhand Ihrer Akten die gegen Sie erhobenen Vorwürfe.

Verfahren einstellen

Sollten wir  keine Erfolgsaussicht erkennen oder das Gericht stimmt einer Einstellung nicht zu, übernehmen wir oder die Rechtsschutzversicherung alle Prozesskosten.

Viktoriastraße 25, 59425 Unna

0 23 03 / 6 555 6

Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Unterlagen einreichen

Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt. Vielleicht sollen Sie sich auch auf einem Anhörungsbogen zu dem Verkehrsverstoß äußern?

Dann melden Sie sich bitte bei uns. Alle Unterlagen, den Bußgeldbescheid, und den Anhörungsbogen reichen Sie bitte bei uns ein. Wir kontrollieren Ihre Unterlagen formal auf Vollständigkeit und prüfen die Kriterien zur Annahme Ihres Falles. 

Wir informieren Sie umgehend per E-Mail, wenn Ihre Unterlagen den Kriterien zur Annahme nicht entsprechen.


Vorwurf prüfen

Die gegen Sie erhobenen Vorwürfe werden anhand Ihrer Akten geprüft. Durch diese vollumfängliche juristische Bewertung können wir die Erfolgsaussichten zur Einstellung des Verfahrens genau bemessen.

Folgende Einschätzungen sind möglich:


Wenn gute Aussichten bestehen, Ihr Verfahren einzustellen, werden wir Sie weiterhin vertreten und alle Kosten werden durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.


Wenn kaum Aussichten auf Einstellung bestehen, jedoch die Möglichkeit besteht, einen für Sie vorteilhaften Vergleich zu erzielen, vertreten wir Sie auch gerne weiter.
Die Kostenübernahme eines Vergleichs durch Ihre Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag möglich sein.

Wenn keine Aussichten auf Einstellung des Verfahrens bestehen, werden wir Sie nicht weiter vertreten. Aber auch hier übernehmen wir oder Ihre Rechtsschutzversicherung alle angefallenen Kosten.



Verfahren einstellen

Sofern Erfolgsaussichten bestehen können wir das Verfahren einstellen. Für Sie entstehen keine Kosten.


Wenn wir keine Aussicht auf Erfolg sehen, oder das Gericht der Einstellung nicht zustimmt, wird der Bußgeldbescheid wirksam!

Alle anfallenden Kosten werden aber durch uns oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.